Der Landkreis Neunkirchen und die Kreisstadt Neunkirchen als zuständige Aufgabenträger für den straßengebundenen ÖPNV stellen zur Sicherung und zur Verbesserung des ÖPNV-Angebots im Kreisgebiet seit 2015 einen gemeinsamen Nahverkehrsplan auf. Der Nahverkehrsplan ist für das Verkehrsangebot und die Qualitätsstandards des Busverkehrs im Landkreis Neunkirchen einschließlich grenzüberschreitender Linien in die Gebiete benachbarter Aufgabenträger maßgeblich. 

Der Nahverkehrsplan ist kein Fahrplan. Die wesentliche Aufgabe besteht darin, die strukturellen Entwicklungen (bspw. demographischer Wandel, wirtschaftliche und touristische Weiterentwicklung, sich ändernde technologische, rechtliche und weitere Rahmenbedingungen) zu erkennen und aufzunehmen sowie planerische Lösungen für notwendige Anpassungen des Angebotes im öffentlichen Nahverkehr zu definieren.

Der neue Nahverkehrsplan Neunkirchen nimmt die Entwicklungen im ÖPNV der letzten Jahre in sich auf. Besondere Berücksichtigung finden die Auswirkungen der Corona-Pandemie ebenso wie die Tarifreform im Verkehrsverbund saarVV 2021 und die Einführung des Deutschland-Tickets 2023. Wesentliche gesetzliche Grundlagen wie das Personenbeförderungs-Gesetz wurden geändert und aktualisiert. Mit dem 2021 beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan ÖPNV des Landes (VEP) besteht zudem eine neue planerische Grundlage. Die Umsetzung der „Clean Vehicles Directive (CVD)“ zur Dekarbonisierung des Verkehrs erfordert weitere Festlegungen durch den Nahverkehrsplan.

>> Download: Nahverkehrsplan Neunkirchen 2025 

>> Download: Anlage zum Nahverkehrsplan 2025 - Liniensteckbriefe

 

Bis zum 17.04.2025 besteht die Möglichkeit, zum vorliegenden Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen.

 

Kontakt:

Landkreis Neunkirchen

Abt. Kämmerei, Beteiligungen und ÖPNV

Herrn Matthias Schmidt

Wilhelm-Heinrich-Straße 36

66564 Ottweiler

finanzen@landkreis-neunkirchen.de