Masernschutzgesetz

Masern werden durch hoch ansteckende Viren ausgelöst. Bei etwa jedem zehnten Betroffenen treten Komplikationen auf, welche bis zum Tod führen können. Auch in Deutschland gab es in den vergangenen Jahren Masern-Todesfälle. Eine Impfung schützt wirksam gegen eine Ansteckung mit dem Masern-Virus. Am 01.03.2020 trat das  Masernschutzgesetz in Kraft, welche alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden oder in einer Gemeinschaftseinrichtung tätig sind, sowie alle im Gesundheitswesen tätigen Personen verpflichtet, einen Impfschutz gegen Masern nachzuweisen. Eine Nachweisfrist galt bis 31.07.2022.

Bitte melden Sie nur Personen, von denen Ihnen kein Nachweis oder kein ausreichender Impfschutz vorliegt, sowie bei Zweifeln an den vorgelegten Dokumenten.

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