Bildung und Teilhabe
Durch das Bildungs- und Teilhabepaket werden bedürftigen Kindern und Jugendlichen bessere Teilhabe- und Entwicklungschancen eröffnet und eine frühzeitige Förderung ermöglicht.
Sie haben Anspruch auf die vollumfängliche Übernahme der Kosten für das Mittagessen in Hort, Kindertageseinrichtung und Schule sowie Übernahme der Fahrkosten zur Schule und vieles mehr.
Wer kann Leistungen zur Bildung und Teilhabe erhalten?
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, die eine der nachfolgenden Leistungen beziehen und keine Ausbildungsvergütung erhalten:
- Bürgergeld (SGB II)
- Sozialhilfe (SGB XII)
- Kinderzuschlag
- Wohngeld
- Asylbewerberleistungen (AsylbLG)
- Schwellenhaushalte SGB II
Was beinhaltet Bildung und Teilhabe?
Das Bildungs- und Teilhabepaket umfasst im Wesentlichen die Übernahme der Kosten für die folgenden Leistungen:
- Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertageseinrichtung und Hort
- Ein- und mehrtägige Kita- und Schulausflüge
- Persönlicher Schulbedarf
- Schülerbeförderung
- Lernförderung
- Soziale und kulturelle Teilhabe
Klicken Sie jeweilige Leistung an, um mehr Informationen zum Inhalt und der Bedarfsanmeldung zu erhalten.
Wo erhalte ich diese Leistungen?
Die Leistungsgewährung erfolgt für alle leistungsberechtigten Kinder/Schüler und Schülerinnen/junge Volljährige beim Landkreis Neunkirchen, Sozialamt.
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit je nach Antragsaufkommen etwa 3 Monate dauern kann!