Einbürgerungen
Die deutsche Staatsangehörigkeit kann von Ausländern u.a. durch Einbürgerung erworben werden.
Der Antrag auf Einbürgerung kann bei der Kreisverwaltung direkt gestellt werden.
Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet über die Einbürgerung und der Landrat des Landkreises händigt die Einbürgerungsurkunde an den neuen deutschen Staatsbürger aus.
Die Voraussetzungen für die Einbürgerung sind im Staatsangehörigkeitsgesetz geregelt.