Angebote zur Unterstützung im Alltag (AUA)
Betreuungs- und Entlastungsangebote für pflegebedürftige Menschen und deren Angehörige im Landkreis Neunkirchen.
Für die Inanspruchnahme dieser Angebote gewähren die Pflegekassen allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 einen Entlastungsbetrag von bis zu 125 € monatlich. Der Betrag ist zweckgebunden und kann nach dem Kostenerstattungsprinzip zur Unterstützung von Pflegebedürftigen im Alltag eingesetzt werden.
Die sogenannten „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ (AUA) sind für die Pflege zu Hause gedacht und werden hauptsächlich in folgende Bereiche eingeteilt:
- Betreuungsangebote richten sich an Pflegebedürftige, die einen besonderen Betreuungsbedarf haben. Dies können Gruppen- und Einzelbetreuung sein. Hierzu gehören insbesondere auch Betreuungsgruppen für demenziell erkrankte Menschen, aber auch die stundenweise Betreuung zu Hause.
- Angebote zur Entlastung im Alltag sind praktische Hilfen wie zum Beispiel die Unterstützung im Haushalt (Reinigung der Wohnung, Wäschewaschen, Kochen, Einkaufen). Es fallen Hilfen zur Tagesstrukturierung und Freizeitgestaltung wie das Vorlesen von Zeitungen und Büchern darunter. Die Dienstleister können auch bei Apotheken- und Behördengängen, Arzt- und Friseurbesuchen helfen. Alltagsunterstützend können Angebote sein, die soziale Kontakte und Aktivitäten fördern, also auch Besuche von Veranstaltungen oder begleitete Spaziergänge.
Informationen zum Anerkennungsverfahren als Angebot zur Unterstützung im Alltag (für Anbieter*Innen) sowie Antragsformulare sind bei der Leitstelle „Älter werden“ des Landkreises Neunkirchen erhältlich.