Grundprinzipien und Arbeitsweise
- Familien können sich bei schulbezogenen Fragen und Problemen zur Beratung an uns wenden, wenn das Kind eine öffentliche Schule des Landkreises Neunkirchen besucht. Auch die Lehrkräfte dieser Schulen können in berufsbezogenen Fragen beraten werden.
- Die Anmeldung zur Beratung ist freiwillig: Niemand kann zur Beratung gezwungen werden und niemand darf daran gehindert werden, wenn sie/er eine Beratung in Anspruch nehmen will ("freier Zugang").
- Die Beratung ist für die Ratsuchenden kostenfrei.
- Wir unterliegen der Schweigepflicht.
- Schulpsychologische Arbeit ist immer Kooperationsarbeit. Es ist notwendig, dass alle Beteiligten an „einem Strang ziehen“ und dass vereinbarte Maßnahmen umgesetzt werden. Dies kann auch für Eltern und Lehrkräfte bedeuten, dass sie ihr Erziehungsverhalten dem Kind gegenüber verändern müssen. Wenn Sie Ihr Kind bei uns anmelden, setzen wir Ihre Bereitschaft dazu voraus.
- Wir arbeiten in den meisten Fällen nicht-direktiv. Das bedeutet, dass wir Ihnen im Regelfall keine „Rezepte“ oder „Musterlösungen“ vorgeben können. Wir werden daher viel ausprobieren müssen, um herauszufinden, welche Interventionen Ihnen helfen. Dies erfordert auch von Ihnen Kreativität und die Bereitschaft, Dinge anzugehen und auszutesten.
- Wir sind neutral und versuchen, das Problem unabhängig und kritisch von allen Seiten zu betrachten.