Kinder- und jugendärztlicher Dienst (KJGD)
Der Kinder- und jugendärztliche Dienst ist zuständig für:
- Untersuchung von Kindern und Jugendlichen zur Beurteilung der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung, z.B. im Rahmen der verpflichtenden Schuleingangsuntersuchung oder bei Schulfehlzeiten
- Sozialmedizinische Beratung bei Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen, Verhaltensauffälligkeiten und Erziehungsschwierigkeiten
- Gesundheitszeugnisse für Schulbehörden, Befreiung vom Sportunterricht (bis 18 Jahre)
- Impfberatung
- Maßnahmen bei Kopflausbefall nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)
- Gutachten nach den Sozialgesetzbüchern
- Statistische Auswertungen, Gesundheitsaufklärung, Öffentlichkeitsarbeit