Sozialer Dienst

Der Schwerpunkt der Hilfeleistung des Sozialen Dienstes liegt sowohl in der sozialarbeiterischen Beratung und Unterstützung von Menschen in Wohnungsnot, als auch bei Hilfen zur Bewältigung unterschiedlicher sozialer, persönlicher und finanzieller Probleme. Das Angebot richtet sich an alle volljährigen Bürger und Bürgerinnen im Landkreis Neunkirchen.

Wir beraten, informieren, vermitteln und unterstützen individuell und vertraulich alle Bürger und Bürgerinnen:

  • bei besonders schwierigen Problemlagen oder Krisen (wie zum Beispiel Wohnungslosigkeit, Sucht, Gewalt in der Familie, psychischen und / oder physischen Erkrankungen, Behinderungen)
  • stellen den tatsächlichen Hilfebedarf auch im Hausbesuch fest
  • bearbeiten, betreuen und vernetzen Einzelfälle im Rahmen der Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten nach §§ 67 ff SGB XII
  • im Rahmen der psychosozialen Betreuung für Empfänger von Arbeitslosengeld 2 nach § 16a Nr. 3 SGB II
  • beraten und betreuen ältere und pflegebedürftige Menschen im Rahmen der Altenhilfe nach § 71 SGB XII

Die Kreisbehindertenbeauftragte ist im Sozialen Dienst eingebunden.

Wenn Sie Hilfe benötigen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an

Gesundheitsamt | Sozialer Dienst

Behindertenbeauftragte des Landkreises Neunkirchen
Moser-Meyer

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