Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit
Der Landkreis Neunkirchen bemüht sich, seine Internetseite barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.landkreis-neunkirchen.de und ihre Unterkapitel.
Sie sollen so gestaltet sein, dass sie im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments stehen.
Wann wurde die Erklärung zur Barrierefreiheit erstellt?
Diese Erklärung wurde am 20.11.2023 erstellt bzw. überarbeitet.
Die Überprüfung der digitalen Barrierefreiheit wurde im Rahmen der technischen Umsetzung durch die one4vision GmbH durchgeführt.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen zur barrierefreien Informationstechnik
Dieser Webauftritt ist überwiegend barrierefrei. Die Anforderungen der BITV 2.0 sind größtenteils erfüllt.
Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?
Die nachstehend aufgeführten Bereiche sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Barriere: Audiodateien ohne Alternativen
Beschreibung: Alternativen für Audiodateien und stumme Videos sind wenig bis gar nicht gegeben.
Barriere: Videos ohne Untertitel
Beschreibung: Videos mit Ton verfügen nicht über die notwendigen Untertitel.
Barriere: Videos ohne Audiodeskription und/oder Volltext-Alternative
Beschreibung: Videos in denen bildlastige Passagen vorkommen benötigen eine Alternative zum Bild, da der Ton zum vollen Verständnis nicht ausreicht.
Barriere: nicht alle Dokumente sind barrierefrei
Beschreibung/Maßnahme: Da es sich um viele Dateien handelt, die nur schrittweise angepasst werden können, wird die Behebung des Problems leider einige Zeit in Anspruch nehmen. Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Behebung der noch bestehenden Barrieren.
Ihr Ansprechpartner:
Dr. Matthias Schilhab
m.schilhab@landkreis-neunkirchen.de
Feedback und Kontakt
Wenn Sie Kontakt zum Landkreis Neunkirchen aufnehmen möchten, finden Sie in unserem Kontaktformular Platz für Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit.
Insbesondere können Sie uns Mängel in Bezug auf die barrierefreie Gestaltung mitteilen und Informationen über von der Anwendung der Richtlinie ausgenommene Inhalte einholen.
Bitte beachten Sie, dass mit dem Absenden des Formulars die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten an den Landkreis Neunkirchen übermittelt und zur Beantwortung der Anfrage verwendet werden. Lesen Sie hierzu bitte auch unsere Datenschutzhinweise.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Landkreis Neunkirchen
Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler
Telefon: 06824 906 0
Fax: 6824 1288
Durchsetzungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit kann ein Schlichtungsverfahren in Anspruch genommen werden. Weitere Informationen zu dem Verfahren und der Antragstellung finden Sie auf den Seiten der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.