Belehrung im Lebensmittelbereich jetzt auch online möglich
Gesundheitsämter nutzen saarlandweit einheitliche Plattform
Beim Gesundheitsamt des Landkreises Neunkirchen besteht ab sofort die Möglichkeit, die Belehrung im Lebensmittelbereich gemäß Infektionsschutzgesetz auch online durchzuführen. Dabei werden in kurzen anschaulichen Videos die hygienischen Maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln erklärt. Im Anschluss müssen alle Fragen zur jeweiligen Thematik richtig beantwortet werden. Als Zahlungsmethode können das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkartenzahlung genutzt werden. Für die Online-Belehrung wird – wie für die weiterhin mögliche Belehrung in Präsenz – eine Gebühr von 38 Euro erhoben. Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Belehrung wird das Gesundheitszeugnis auf das persönliche BundID-Konto übermittelt und kann von dort heruntergeladen oder direkt ausgedruckt werden.
Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Dies gilt für alle, die beim Herstellen, Behandeln oder der Ausgabe mit bestimmten Lebensmitteln in Berührung kommen sowie für alle, die in Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen beschäftigt sind.
Bei Rückfragen können die Mitarbeitenden des Gesundheitsamtes Neunkirchen auch telefonisch unter 06824 906-8803 oder per E-Mail an gesundheitsschutz@landkreis-neunkirchen.de erreicht werden.
Die zur Online-Belehrung genutzte Plattform wurde im Zuge des Onlinezugangsgesetzes durch das Land Niedersachsen entwickelt und den saarländischen Landkreisen zur Verfügung gestellt. Das Projekt wurde finanziert finanziert von der Europäischen Union-NextGeneration EU.
Foto: Adobe Stock 529697195 by Andrey Popov