Schulentwicklungsplan

Die Schulentwicklungsplanung des Landkreises Neunkirchen bildet die planerische Grundlage für unser Handeln als Schulträger. Sie dient der Verwaltung ebenso wie den politischen Entscheidungsgremien des Landkreises als Handlungsleitfaden für alle Investitionen im Bildungsbereich. 

Nachfolgende Ziele der Schulentwicklungsplanung dienen uns hierbei als Orientierung:

  • Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebs
  • Wohnortnahe Beschulung
  • Bedarfsgerechtes Angebot
  • Moderne, effiziente Schulgebäude
  • Lebensraum Schule stärken
  • Digitalisierung
  • Inklusion stärken
  • Fachkräftemangel begegnen

Die Schulentwicklungsplanung soll einen allgemeinen Überblick geben, Handlungsschwerpunkte aufzeigen und passgenaue Investitionen im Bildungsbereich ermöglichen. Durch die Schulentwicklungsplanung sollen, im Sinne des § 1 II Schulentwicklungsplanungsverordnung, die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgewogenen, differenzierten und inklusiven Bildungsangebotes bereitgestellt werden. Dabei sind die vorhandenen Ressourcen und die finanziellen Auswirkungen für die Zukunft darzustellen. Es sind insofern ein, alle Bildungsgänge umfassendes, Schulangebot sowie die Rahmenbedingungen für planungsrelevante Entscheidungen darzustellen.

Die Schulentwicklungsplanung bildet nach § 37 I SchoG grundsätzlich einen Zeitraum von fünf Jahren ab. Der aktuell gültige Schulentwicklungsplan umfasst den Zeitraum von 2022 – 2027. Unser Kreistag hat sich für die Schulentwicklungsplanung ein dynamisches Dokument gewünscht, das, unter Berücksichtigung der jeweiligen Ressourcen, den Bedarf aller Schulen in unserer Trägerschaft lebendig abbilden soll. 

Laut Schulentwicklungsplanungsverordnung sind darzustellen:

  1. das gegenwärtige Schulangebot nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten
  2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens einschließlich des ermitteltenund des voraussichtlichen Schulwahlverhaltens
  3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes
  4. die verschiedenen an diesen Schulen vorhandenen gebundenen und freiwilligen Ganztagsangebote einschließlich der eventuell vorhandenen Jugendhilfeangebote