Grundsicherung

Was ist Grundsicherung?

Grundsicherung erhalten Menschen, die das gesetzliche Rentenalter erreicht und nicht genügend Geld zum Leben haben. Außerdem können auch Menschen Grundsicherung erhalten, die das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben. Diese müssen

  • das 18. Lebensjahr vollendet haben und
  • nicht in der Lage sein regelmäßig drei Stunden täglich zu arbeiten (auf Dauer voll erwerbsgeminderte Personen)

Grundsicherung umfasst die Kosten für 

  • angemessene Miete und Nebenkosten bzw. bei Wohneigentum die Hauslasten (Bestandteil der Kosten der Unterkunft können auch einmalige Leistungen, wie der Kauf von Holz, Kohlen, Pellets, Heizöl, Flüssiggas sein.)
  • hier geht’s zur Angemessenheit (Dokument Kosten der Unterkunft)
  • Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge
  • einmalige Leistungen (zum Beispiel Erstausstattung für die Wohnung, bei Schwangerschaft und Geburt und anderes)
  • einen festen Betrag (Regelsatz) für
  • Ernährung
  • Kleidung
  • Körperpflege
  • Möbel, elektrische Geräte (Hausrat)
  • die persönlichen Bedürfnisse des täglichen Lebens zum Beispiel (Kinobesuche, Mitgliedschaft im Verein)   
  • soziale und kulturelle Teilhabe in der Gemeinschaft insbesondere für Kinder und Jugendliche 

Menschen mit Behinderung, Kranke, Schwangere und Alleinerziehende können nach Prüfung einen höheren Geldbetrag (Mehrbedarf) zum Regelsatz erhalten.

Voraussetzungen für den Leistungsbezug:

Ein Anspruch auf Leistungen zur Grundsicherung besteht, wenn

  • die oder der Betroffene seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat und
  • die Altersgrenze erreicht hat (je nach Einzelfall 65 Jahre und älter)
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  • oder nach Vollendung des 18. Lebensjahres aus gesundheitlichen Gründen auf absehbare Zeit nicht in der Lage ist, wenigstens drei Stunden täglich einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. 
  • ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigenen Kräften bestreiten können – insbesondere aus eigenem Einkommen und Vermögen oder mit Hilfe anderer (zum Beispiel der Verwandten).
  • nicht von einem anderen Sozialleistungsträger (Jobcenter, Wohngeldbehörde usw.) Leistungen erhalten

Wie kann ich Grundsicherung beantragen?

Hierzu müssen Sie die Antragsunterlagen ausgefüllt mit den im beigefügten Blatt angegebenen fehlenden Unterlagen bzw. Angaben zusenden.

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Der Antrag muss

  • vollständig
  • wahrheitsgemäß ausgefüllt 
  • von Ihnen selbst unterschrieben
  • verschickt oder
  • abgegeben werden

Voraussetzungen für den Leistungsbezug:
Personen, die in einer besonderen Wohnform leben und Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in einer besonderen Wohnform vom Landesamt für Soziales erhalten, können einen Antrag auf Gewährung existenzsichernden Leistungen (Grundsicherung bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt) bei dem Kreissozialamt stellen, in dessen Zuständigkeitsbereich, sie vor Einzug in die Einrichtung wohnhaft waren.

Wie kann ich diese existenzsichernden Leistungen beantragen?

Hierzu müssen Sie die Antragsunterlagen ausgefüllt mit den im beigefügten Blatt angegebenen fehlenden Unterlagen bzw. Angaben zusenden.

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Der Antrag muss

  • vollständig
  • wahrheitsgemäß ausgefüllt 
  • von Ihnen selbst unterschrieben
  • verschickt oder
  • abgegeben werden

Was sind Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz?

Diese Hilfen sind für ausländische Mitmenschen, die nicht genügend Geld zum Leben haben. Die genauen Voraussetzungen für die Zahlung der Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz müssen vor Ort geprüft werden.

Voraussetzungen für den Leistungsbezug:

Sie sind:

  • Asylbewerber
  • ausländische Person mit Duldung (vorübergehender STOPP der Abschiebung)
  • eine Person mit bestimmten Aufenthaltstiteln aus humanitären Gründen (bei Krieg im Heimatland)
  • ausreisepflichtige Personen

und

  • können Ihren Lebensunterhalt nicht mit Ihrem vorhandenen Einkommen oder Vermögen sicherstellen


Die Asylbewerberleistungen umfassen vor allem die Kosten für:

  • Ernährung, Kleidung und Unterkunft
  • Taschengeld
  • Krankheit, Schwangerschaft und Geburt 
  • Unterkunftskosten

Wie kann ich Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen?

Hierzu müssen Sie die Antragsunterlagen ausgefüllt mit den im beigefügten Blatt angegebenen fehlenden Unterlagen bzw. Angaben zusenden.


Der Antrag muss

  • vollständig
  • wahrheitsgemäß ausgefüllt 
  • von Ihnen selbst unterschrieben
  • verschickt oder
  • abgegeben werden

Gerne können Sie uns vor Antragstellung auch persönlich oder telefonisch im Rahmen unserer Öffnungszeiten kontaktieren.

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Zuständig für den Antrag ist das Sozialamt, das für die/den Verstorbene/n bis zum Tode Leistungen erbracht hat.
Wurden zuvor keine Sozialleistungen erbracht, ist das Sozialamt des Sterbeortes zuständig.
Eine Kostenübernahme ist abhängig vom Einkommen und Vermögen der/des jeweiligen Kostentragungspflichtigen einschließlich dessen Partner/in.

Wie kann ich Bestattungskosten beantragen?

Hierzu müssen Sie die Antragsunterlagen ausgefüllt mit den im beigefügten Blatt angegebenen fehlenden Unterlagen bzw. Angaben zusenden.

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