Beratungsangebote
Das Jugendamt bietet dem betreuenden Elternteil kostenfreie Beratung und Unterstützung zu Fragen der Feststellung der Vaterschaft und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen (§ 52 a SGB VIII) an. Ebenfalls können sich beide Elternteile hinsichtlich des gemeinsamen Sorgerechtes für das Kind an das Jugendamt wenden.
Darüber hinaus berät das Jugendamt die Kindeseltern, welche nicht miteinander verheiratet sind, über ihre Ansprüche auf Unterhalt aus Anlass der Geburt ihres Kindes. Auch haben junge Volljährige bis zur Vollendung ihres 21. Lebensjahres Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung ihrer Unterhalts- oder Unterhaltsersatzansprüche. Eine rechtliche Vertretung durch das Jugendamt ist hier jedoch nicht möglich (§ 18 SGB VIII).