Mittagsverpflegung in Schule, Kindertageseinrichtung und Hort

Die Kosten für die Teilnahme an der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung in der Schule, Kindertageseinrichtung/Kindertagespflege und Hort werden in vollem Umfang übernommen.
Verpflegung, die am Kiosk gekauft werden kann (z. B. belegte Brötchen) sowie Frühstücksgeld ist hiervon nicht umfasst.

Wie kann Ihr Kind die Leistung erhalten?

Die Leistung muss für jedes Kind gesondert angefordert werden.

Folgende Unterlagen sind beim zuständigen Amt vorzulegen:

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Bei Vorliegen der Voraussetzungen wird vom Kreissozialamt ein Bewilligungsbescheid mit Angabe des Bewilligungszeitraumes erteilt.
Der Träger der Mittagsverpflegung wird mit gesondertem Schreiben über die Bewilligung informiert. Die Kosten werden direkt zwischen Träger und dem Kreissozialamt abgerechnet.

Mit Einführung des Starke-Familien-Gesetzes zum 01.08.2019 entfiel der Eigenanteil in Höhe von 1,-€/Mahlzeit und es werden die Kosten für die Mittagsverpflegung in vollem Umfang übernommen.