Ein- und mehrtägige Kita- und Schulausflüge
Übernommen werden können die tatsächlich anfallenden Kosten für alle ein- und mehrtägigen Kita- und Schulausflüge sowie von der Schule organisierte Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bedingungen. Taschengeld für zusätzliche Ausgaben während des Ausflugs wird nicht übernommen.
Wie wird die Leistung beantragt?
Diese Leistungen müssen für jedes Kind gesondert angefordert werden.
Folgende Unterlagen sind beim zuständigen Amt vorzulegen:
- ausgefülltes Formular „Leistungen für Bildung und Teilhabe“
- ausgefüllte Anlage 3a (von der Schule auszufüllen!)
- ausgefüllte Anlage 3b (von der Kindertageseinrichtung auszufüllen!)
- aktueller Bewilligungsbescheid über den Bezug von Sozialleistungen (Bürgergeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld, Asylbewerberleistungen)
Downloads
Die Auszahlung erfolgt im Regelfall direkt an die Schule/Einrichtung bzw. Veranstalter der Fahrt.