Bildung des Kreisjugendhilfeausschusses des Landkreises Neunkirchen für die Sitzungsperiode 2024-2029

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Neunkirchen ist nach der Neuwahl des Kreistages am 09. Juni 2024 neu zu bilden. Gemäß § 3 des Ersten Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG-KJHG) gehören dem Jugendhilfeausschuss an:

Männer und Frauen, die auf Vorschlag der im Bezirk des Jugendamtes wirkenden Jugendverbände und freien Vereinigungen der Jugendwohlfahrt durch die Vertretungskörperschaft zu wählen und entsprechend der Bedeutung Ihrer Arbeit für die Jugendhilfe angemessen zu berücksichtigen sind. Eine gleichmäßige Besetzung des Jugendhilfeausschusses durch Männer und Frauen ist anzustreben.

Die vorschlagsberechtigten Einrichtungen haben Männer und Frauen zu gleichen Anteilen zu benennen.

Zum stimmberechtigten Mitglied kann nur gewählt werden, wer seinen Dienstort im Gebiet der Vertretungskörperschaft hat. Für jedes stimmberechtigte Mitglied ist eine Stellvertretung zu wählen.

Gemäß der Satzung für das Jugendamt des Landkreises gehören dem Jugendhilfeausschuss 20 stimmberechtigte Mitglieder einschließlich des Vorsitzenden an.

Dem Jugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:

die Leitung der Verwaltung der Gebietskörperschaft kraft Amtes gemäß § 4 AG-KJHG

mit drei Fünftel des Anteils der Stimmen Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe oder von ihr gewählte Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind

mit zwei Fünftel des Anteils der Stimmen Frauen und Männer, die auf Vorschlag der im Bereich des öffentlichen Trägers wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe von der Vertretungskörperschaft gewählt werden (§ 71 Abs. 1 SGB VIII)

Die Vorschläge sollen neben dem Namen, Geburtsdatum und der Anschrift auch den Dienstort, die Berufsangabe und die Funktionen der Vorgeschlagenen innerhalb ihres Verbandes enthalten. Die vorgeschlagenen Personen müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Vorschlagsberechtigte freie Träger der Jugendhilfe können ihre Vorschläge bis zum 26. Juli 2024 an das Kreisjugendamt Neunkirchen, Frau Steier, Saarbrücker Straße 1, 66538 Neunkirchen oder Postfach 1263, 66559 Ottweiler, richten.

Ottweiler, den 19.06.2024

Der Landrat

gez.

Sören Meng