Symbol für gelungene Integration

Innenminister Reinhold Jost und Landrat Sören Meng händigen Einbürgerungsurkunden aus

31 neue Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, darunter auch Kinder im Alter zwischen 1 und 9 Jahren, haben ihre Einbürgerungsurkunde aus der Hand von Innenminister Reinhold Jost und Landrat Sören Meng erhalten. Musikalisch umrahmt vom Musikensemble der Max von der Grün-Gemeinschaftsschule wurden sie im Historischen Sitzungssaal des Landratsamtes bei der gemeinsamen Urkundenverleihung von Landkreis und Innenministerium als neue Mitglieder der Gemeinschaft im Landkreis Neunkirchen willkommen geheißen. Mit dabei waren auch weitere Vertreterinnen und Vertreter des Innenministeriums.

Landrat Sören Meng betonte in seiner Rede, wie wichtig die Integration von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft ist: „Unsere Gemeinschaft lebt vom Geben und Nehmen. Als neue deutsche Staatsbürgerinnen und -bürger bringen Sie wertvolle Erfahrungen, Kulturen und Perspektiven mit, die unser Miteinander bereichern und uns gemeinsam voranbringen.“

Zur Urkunde wird auch immer ein Grundgesetz ausgehändigt. „Das Grundgesetz ist eines der wichtigsten Bücher in unserem Land und geprägt von dem Wunsch nach Frieden. Als elementare Säule unserer Demokratie soll dieses kleine bedeutsame Buch dafür sorgen, dass jede Bürgerin und jeder Bürger sich frei entfalten darf und in unserer Gesellschaft respektvoll behandelt wird“, so der Landrat.

Innenminister Reinhold Jost begrüßte gemeinsam mit dem Landrat und Vertreterinnen Vertreter der Städte und Gemeinden jeden neuen Staatsbürger persönlich und hob in seiner Ansprache die Bedeutung der deutschen Staatsbürgerschaft hervor: „Die Einbürgerung in Deutschland setzt voraus, dass die Werte unseres Landes, die Bedeutung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und unsere besondere historische Verantwortung geteilt werden. Der persönliche Kontakt zu den Bewerbern auf Landkreisebene ist dabei von entscheidender Bedeutung, denn hier gewinnen wir den Eindruck, ob das Bekenntnis zu diesen Grundsätzen auch tatsächlich verstanden und verinnerlicht wurde.

Diese gemeinsame Einbürgerungsfeier des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport und des Landkreises Neunkirchen ist ein starkes Signal für die hervorragende Zusammenarbeit, die wir hier Hand in Hand pflegen. Mein Dank gilt den engagierten Mitarbeitenden des Landkreises Neunkirchen sowie des Ministeriums.“

 

Info: Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde bearbeitet den Antrag. Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet letztlich über die Einbürgerung, die wiederum beim Landkreis selbst vollzogen wird. Die Einbürgerungssprachprüfung wird von der Kreisvolkshochschule durchgeführt. Sie ist eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung.