24 Bürgerinnen und Bürger erhalten Einbürgerungsurkunden

24 neuen Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern händigte Landrat Sören Meng die Einbürgerungsurkunde und ein Grundgesetz aus. Bei der feierlichen Urkundenverleihung im Historischen Sitzungsaal des Landratsamtes betonte Meng, wie wichtig die Integration von Menschen mit unterschiedlicher Herkunft für die Zukunft des Landkreises sei, denn gerade die Vielfalt macht unsere Gesellschaft aus: „Die Einbürgerung symbolisiert dabei die gelungene Integration.“


Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde bearbeitet den Antrag. Das Innenministerium des Saarlandes entscheidet letztlich über die Einbürgerung, die wiederum beim Landkreis selbst vollzogen wird. Die Einbürgerungssprachprüfung wird von der Kreisvolkshochschule durchgeführt. Sie ist eine der Voraussetzungen für eine Einbürgerung