15 Bürgerinnen und Bürger erhalten Einbürgerungsurkunden

15 neuen deutschen Staatsbürgern händigte Landrat Sören Meng die Einbürgerungsurkunde aus. Im Historischen Sitzungssaal des Landratsamtes in Ottweiler begrüßte er die neuen Mitbürgerinnen und Mitbürger und überreichte ihnen gemeinsam mit Hartmut Seibert, Leiter der Kreispolizeibehörde, die Urkunden. Als kleines Geschenk und wertvolle Erinnerung erhielten sie zusätzlich das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. „Ein kleines Buch mit einer großen Geschichte. Es enthält die elementaren Regeln für unser Zusammenleben. Es lohnt sich, in diesem Gesetz zu lesen. Besonders wichtig ist für uns der Artikel 1 ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘“, so der Landrat. „Aus diesem kleinen, aber bedeutsamen Satz leitet sich der Wert jedes einzelnen Menschen ab, dass er in unserer Gesellschaft respektvoll behandelt wird. Jede neue Mitbürgerin, jeder neue Mitbürger bringt einen wichtigen Teil seiner Kultur mit in den Landkreis, und das bereichert uns als Gesellschaft.“ Der Landrat gratulierte jedem persönlich und wünschte allen Anwesenden, dass sie sich im Landkreis Neunkirchen zuhause fühlen werden.

Der Antrag auf Einbürgerung wird beim Landkreis Neunkirchen gestellt. Die Kreispolizeibehörde, auch zuständig für das Staatshoheitswesen, des Landkreises Neunkirchen, bearbeitet den Antrag, das Innenministerium des Saarlandes entscheidet letztlich über die Einbürgerung, die wiederum beim Landkreis selbst vollzogen wird.

Die Einbürgerungssprachprüfungen werden von der Kreisvolkshochschule durchgeführt. Sie ist unter anderem Voraussetzung für eine Einbürgerung.

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